https://www.mdr.de/heute-im-osten/polen-stellt-falsche-bezeichnung-von-kz-unter-strafe-100.html
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Klaus Graf (27. Januar 2018). Gesetz: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn man von einem “polnischen KZ” spricht. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c716