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Gesetz: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn man von einem “polnischen KZ” spricht

http://www.spiegel.de/politik/ausland/polen-kritik-aus-israel-an-strafvorschrift-zu-ns-todeslagern-a-1190160.html

https://www.mdr.de/heute-im-osten/polen-stellt-falsche-bezeichnung-von-kz-unter-strafe-100.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Januar 2018). Gesetz: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn man von einem “polnischen KZ” spricht. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c716


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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