Mein Kommentar zu:
https://blog.arthistoricum.net/beitrag/2018/01/26/neues-angebot-der-kubikat-bibliotheken/
“Inhaltsverzeichnisse z.B. von Zeitschriften gelten als urheberrechtlich nicht geschützt. Statt ein teures kommerzielles Produkt für die öffentlich finanzierten Wissenschaftler und lokale Bibliotheksbenutzer sollten die Kunstbibliotheken, deren ganze Erbärmlichkeit schon daran zeigt, dass die einschlägige Katalog-Metasuche aufgegeben werden musste (und das Nachfolgeprodukt ist längst nicht so gut), auf offene bibliographische Daten setzen, die im internationalen Verbund zu erarbeiten wären. Die Ebsco-Lizenzierung ist ein Armutszeugnis!”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Januar 2018). Der völlig falsche Ansatz. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c713