Bilder bezahlt, ausschließliches Nutzungsrecht erhalten – und trotzdem reingefallen

In einem nicht rechtskräftigen Urteil meint ein Amtsgericht (!), dass ein Fotograf, der von einem Hotel für die Erstellung von Bildern bezahlt wurde und ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hatte, trotzdem für die unterbliebene Namensnennung satt abkassieren darf.

http://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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