In einem nicht rechtskräftigen Urteil meint ein Amtsgericht (!), dass ein Fotograf, der von einem Hotel für die Erstellung von Bildern bezahlt wurde und ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hatte, trotzdem für die unterbliebene Namensnennung satt abkassieren darf.
http://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Oktober 2015). Bilder bezahlt, ausschließliches Nutzungsrecht erhalten – und trotzdem reingefallen. Archivalia. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bf7s