http://www.beck-shop.de/Dreier-Schulze-Urheberrechtsgesetz-UrhG/productview.aspx?product=8898933
149 Euro, die sich lohnen. Im Nachtrag wird das Leistungsschutzrecht für Presseverleger behandelt. S. 2150 liest man, die “freie knappe, aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts” sei gewährleistet. Damit ist der Schabernack, den http://www.nfhdata.de veranstaltete (inzwischen kürzt Berg die Überschrift offenbar nicht mehr), einmal mehr als Show entlarvt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. Mai 2013). Dreier/Schulze, Urheberrecht, 4. Auflage 2013. Archivalia. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bk24