“Eine von der EU-Kommission beauftragte Studie, die zu dem Ergebnis kommt, dass das Leistungsschutzrecht Verlegern nichts bringt, wird von der Behörde nicht freigegeben.”
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=45154
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Dezember 2017). Leistungsschutzrecht: EU-Studie unter Verschluss. Archivalia. Abgerufen am 20. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/c6ut