“Ab dem 1.1.2018 ist es in den Lesesälen des Landesarchivs NRW in Duisburg, Münster und Detmold möglich, Fotografien von Archivgut mit einer eigenen Kamera kosten- und gebührenfrei anzufertigen.
Wenn Sie Archivgut selbst fotografieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Lesesaalaufsicht. Sämtliche Unterlagen, die fotografiert werden sollen, sind vorher der Lesesaalaufsicht zur Prüfung
vorzulegen.
Die Kenntnisnahme der Bedingungen, denen das Fotografieren im Lesesaal unterliegt, ist im Voraus schriftlich zu bestätigen.” (Archive NRW)
Noch nicht gemeldet hatten wir die Erlaubnis des Niedersächsischen Landesarchivs (PDF).
Auch Meiningen erlaubt das Fotografieren. Aus Gründen der Gleichbehandlung (art. 3 GG) sollte das eigentlich auch in den anderen Standorten des Landesarchivs Thüringen erlaubt sein.
Von den deutschen Staatsarchiven erlauben ja das Bundesarchiv, Hessen und Greifswald schon das eigene Fotografieren.
Vgl. allgemein auch Flesch im September 2017 (PDF).
22.12.2017
Hab den Überblick verloren… bald dürfte die Hälfte der Staatlichen Archive das Fotografieren (mit gewissen Einschränkungen à la Personendatenschutz) erlauben? https://t.co/I4FvXyz6Pr
— Thekla Kluttig (@VdAKluttig) 21. Dezember 2017
1.5.2018 Staatsarchiv Hamburg
http://www.hamburg.de/bkm/benutzung/10830880/digitalisieren-lesesaal/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. Dezember 2017). Landesarchiv NRW erlaubt Fotografieren. Archivalia. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c6u4
Die Selbstanfertigung von Reproduktionen ist an beiden Standorten der Abteilung Landesarchiv im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V erlaubt: In Greifswald und Schwerin, von wo die Erlaubnis auch ihren Ausgang genommen hat.