Konsequenz: 1000 Euro Geldbuße vom Arbeitgeber! Das Verwaltungsgericht hat die Reichweite der Meinungsfreiheit in diesem Fall eklatant verkannt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. Mai 2013). Schandurteil: Professor darf Wegschauen der Hochschulleitung bei Plagiatfall nicht mit deutlichen Worten geißeln. Archivalia. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bk08
Noch mehr Lesenswertes Es handelt sich wohl um diese Causa: http://erbloggtes.wordpress.com/2011/05/21/plagiatsvertuschung-an-der-htw-berlin/
Neue Entwicklungen einer alten Geschichte Zwei Jahre sind die eigentlichen Vorfälle jetzt her. Ich habe als Kommentar unter meinem Artikel meinen ersten Eindruck von dem Urteil einmal formuliert. Immerhin stellt so ein Gerichtsverfahren heute einige Öffentlichkeit her. Das wird auf die Dauer nachteilig für Positionen sein, die zwar legal sind, aber nicht als legitim rechtfertigbar.
Das Urteil im Volltext http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE120023553&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Zitat aus der inkriminierten Vorlesung: “Sie haben vielleicht bemerkt, dass bei Artikel 5, ich besonders, immer auf den dritten Punkt, nämlich die Freiheit von Wissenschaft und Forschung Wir als Professoren genießen das Freiheitsprivileg. Wir dürfen sagen was wir wollen. Wir sind nicht zur Loyalität gegenüber einer Institution, sondern gegenüber der Wahrheit verpflichtet. Und wir können nicht dafür belangt werden, wenn wir im Rahmen einer mitbestimmten Hochschule uns zu Themen in dieser Hochschule äußern. Sonst wäre ja die Demokratie in der Hochschule völlig sinnlos.”
Da hat der Kollege sich wohl geirrt. Und die im Urteilstext nicht anonymisierte Hochschule wird nun vielleicht lernen, was der Streisand-Effekt ist.