Pfeffersäcke wollen vielleicht die Hamburger Commerzbibliothek verscherbeln

Hamburgs Handelskammer will sparen und erwägt den Verkauf ihrer traditionsreichen Bibliothek (WELT; die Taz hat ein Bild des Altbestands im Artikel). Über die Bedeutung der 1735 gegründeten Sammlung unterrichtet das Fabian-Handbuch.

“Die Handelskammer Hamburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts”. Daher ist es übrigens rechtswidrig, von einer privaten Bibliothek zu sprechen und in der Benutzungsordnung der Stiftung Hanseatisches Wirtschaftsarchiv einen Rechtsanspruch auf eine Benutzung zu verneinen. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Hamburgischen Archivgesetz, das eine Zuständigkeit des Staatsarchivs für alle Unterlagen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht statuiert, aber aus den Grundsätzen des öffentlichen Rechts, das auch für die Handelskammer gilt. Mindestens ein Anspruch auf ermessensfreie Entscheidung über die Benutzung und Gleichbehandlung aller Interessenten ist dadurch gewährleistet.

Es wäre sachgerecht, die Commerzbibliothek auf die bisher lächerlich kleine Liste des national wertvollen Hamburger Kulturguts zu setzen.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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