“Das Recht auf Vergessenwerden gebietet nicht die Entfernung eines Suchergebnisses zu 6 Jahre alten Berichten über die Geschäftsführertätigkeit des Betroffenen, wenn ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht.” (Hessenrecht)
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http://www.urheberrecht.org/news/5967/
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Klaus Graf (8. Dezember 2017). LG Frankfurt: Keine Entfernung eines Suchergebnisses zu 6 Jahre alten Berichten. Archivalia. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c6rv