Stadt Bayreuth hält keine Akten zurück, sagt sie

Im Nordbayerischen Kurier vom 22.11.2017 las man über das Stadtarchiv Bayreuth: “Für die Historiker sind die Zustände schwer zu ertragen: „Nach 1950 sind keine Akten vorhanden“, sagt Norbert Aas. Heißt: Seit mehr als 60 Jahren sind keine Akten aus der Verwaltung in die fachmännische Obhut des Archivs gelangt. Das lasse für die Stadt peinliche Situationen entstehen. Aas nennt zwei Beispiele: So habe sich vor sieben Jahren ein Enkel des früheren Oberbürgermeisters Albert Preu nach dessen Personalakte im Stadtarchiv erkundigt. Dort war die Akte allerdings nicht auffindbar. Erst auf Anfrage im Rathaus tauchte sie in der Stadtverwaltung auf.

Eine ähnliche Situation erlebte Marcus Mühlnikel vom Institut für Fränkische Landesgeschichte in Thurnau. Er sondierte im Stadtarchiv die Aktenlage für Forschungsstudien über die Bayreuther Nachkriegsgeschichte – und fand keine Unterlagen. Die lagern angeblich noch im Rathaus, habe er dann erfahren. Die Studien und ein nicht unbedeutendes Forschungsprojekt zur Bayreuther Wirtschaftsgeschichte standen vor dem Scheitern.

Der Umgang mit Akten fällt der Stadtverwaltung auf die Füße. Wie berichtet, ist der Vertrag mit dem Architekten Hans C. Reissinger verschwunden, der die Urheberrechte an der Gestaltung der Stadthalle regelte. Verschwunden sind angeblich auch Einwohnermeldeakten, die Rechnungen der Hospitalstiftung und alte Pläne von der Kanalisation. Dass Akten im Rathaus sogar bewusst zurückgehalten wurden, will Aas für die Zeit bis zum Ende der Ära des Oberbürgermeisters Hans Walter Wild nicht ausschließen. Das Interesse, brisante Inhalte unter Verschluss zu halten, sei damals groß gewesen, so Aas. Danach sei es aus seiner Sicht wohl zur Gewohnheit geworden, Akten im Rathaus zu lagern, ohne dass sie ein Archivar zuvor geprüft hat. Doch das ist noch nicht alles. Aas: „Es ist zu befürchten, dass Akten mit heiklem Inhalt verschwunden sind.“”

Die Stadt Bayreuth betont aber: “Die Stadt Bayreuth hält keine Akten zurück. Akten, die für den normalen Dienstbetrieb im Rathaus nicht mehr gebraucht werden, die aber aufbewahrungswürdig sind und daher vom Stadtarchiv dauerhaft übernommen werden, verbleiben angesichts der Raumnot des Archivs im historischen Hospitalgebäude lediglich vorläufig im Rathaus, bis in einem von der Stadt projektierten Neubau des Stadtarchivs ausreichend Platz vorhanden ist.”

Der Kurier legte gestern nach mit einer Auskunft von allerhöchster Stelle:

“Im Rathaus lagern Akten, die eigentlich ins Stadtarchiv gehören. Darüber berichtete der Kurier am vergangenen Freitag und am Samstag. Gegen diese Zwischenlagerung hat Bernhard Grau, stellvertretender Leiter der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, fachliche Bedenken.
Wie Grau erklärt, unterliege die Aufbewahrung von Akten bestimmten Richtlinien nach dem Bayerischen Archivgesetz. Zudem entstünden unnötige Risiken, wenn Akten nicht sachgerecht gelagert werden. Grau stellte klar, dass es die Archivare und nicht Mitarbeiter der Verwaltung sind, die entscheiden, was für die Zukunft archiviert werde. Archivwürdig seien Unterlagen dann, wenn sie für die Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange von Betroffenen oder für Zwecke der Verwaltung von bleibendem Wert sind. Wie Grau weiter sagt, ist Archivierung mehr als bloße Lagerung. Dazu zähle es, Unterlagen zu erfassen und auf Dauer zu verwahren. Vor allem gelte es, Akten zu erhalten. Sie müssten erschlossen und nutzbar gemacht werden. Dafür gebe es eine 30-Jahres-Frist. Personalakten müssten schon fünf Jahre nach dem Tod ins Archiv überführt werden. Die Bayreuther Praxis erinnere ihn an die frühere Registratur, so Grau.
Es bestehe auch die Gefahr, dass Dokumente nicht im richtigen Klima aufbewahrt werden. In der Regel liege die Temperatur in Büros doch oberhalb von 18 Grad. In Arbeitsräumen bestehe auch ein Risiko durch ultraviolettes Licht, das Papier zerstöre. Außerdem könnten Verwaltungsmitarbeiter jederzeit Zugriff nehmen, obwohl die Unterlagen – gerade Personalakten – unter Verschluss gehalten werden sollten. Wie Grau sagte, könnten Dokumente auch verloren gehen. Zum Beispiel dann, wenn eine Verwaltung umzieht. „Für die Dauer ist das nicht optimal“, so Grau zur Zwischenlagerung der Akten im Rathaus. Es sei nicht das erste Mal, wenn Akten unter diesen Umständen leichtfertig weggeworfen würden, warnt der Experte.”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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