Sagt der Journalist Jochen Zenthöfer in Cicero.
Kommentar: Für die Plagiats-Berichterstattung (Zenthöfer nennt einige Namen, einer wurde entfernt) müssen die für die Sozialsphäre aufgestellten Grundsätze gelten: “Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht ausnahmslos. Wahre Berichte können das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen insbesondere dann verletzen, wenn die Folgen der Darstellung für die Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen” (Blog & Recht). Wer Geld hat, findet aber sicher ein willfähriges Gericht, das die Presse- und Meinungsfreiheit zu verbiegen bereit ist und den Grundsatz, dass der durch Artikel 5 geschützte freie Diskurs über veröffentlichte Arbeiten (einschließlich der Nennung ihrer Verfasser) für die Wissenschaft (im Sinne der Qualitätssicherung) und die Wissenschaftspolitik (Plagiatsbekämpfung) essentiell ist (und zwar nicht nur in Rezensionen), mit Füßen treten. Es ist kein gutes Zeichen, wenn finanzkräftige Presseunternehmen einknicken und Namen streichen, wenn sich jemand aus seinem Amt (z.B. als Juraprofessorin) bzw. aus seinem beruflichen Tätigkeitsbereich zurückzieht. Wer mit einer wissenschaftlichen Arbeit in die Öffentlichkeit tritt, muss mit ihrer öffentlichen Diskussion (einschließlich Plagiatsvorwürfen) leben. Wer sich dann über “Stigmatisierung” beschwert, hätte korrekt wissenschaftlich arbeiten sollen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Dezember 2017). Plagiate sind keine Kavaliersdelikte. Archivalia. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c6qz
Zum Thema “Wer sich dann über „Stigmatisierung“ beschwert, hätte korrekt wissenschaftlich arbeiten sollen.”: Zunächst einmal gilt es, das Plagiat gerichtsfest nachzuweisen. Genau das ist lt. Urteil des Frankfurter Gerichts bis heute nicht passiert. Insofern ist die Verdachtsberichterstattung nicht viel mehr als eine inquisitorische Hexenjagd und sich menschenverachtend! Am Ende interessiert das Ergebnis ob Plagiat oder nicht keinen mehr – Hauptsache der scheinbare Delinquent ist medial vernichtet… lang lebe der Rechtsstaat!