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AfD: Adoptivstaplerin kandidierte

“Wahlkrimi beim AfD-Parteitag: Nach einem Patt ziehen Georg Pazderski und Doris von Sayn-Wittgenstein zurück” (Tagesschau). Die Dame ist seit Juli 2017 AfD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein. Ihr amtlicher Nachname ist “Fürstin von Sayn-Wittgenstein”, die in der Wikipedia (Permalink) gewählte Kurzform “von Sayn-Wittgenstein” ist irreführend.

FOCUS Online meldete 2016:

Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe ist ein streitbarer Geist, der nicht davor zurückschreckt, auch Familienmitglieder heftig zu maßregeln. Im Februar attackierte der Adelige seine Verwandte Beatrix von Storch, stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, ob ihres Engagements für die rechtspopulistische Partei.

Nun bekommt eine weitere bekannte Frau wegen ihres politischen Amtes ihr Fett ab: Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein, die im Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein sitzt. Etwas verschwurbelt schreibt zu Schaumburg-Lippe auf seinem Facebook-Profil: „Ich bin hoch erfreut, feststellen zu dürfen, dass eine der 64 (glaube ich) Adoptivstapler(innen) des in der echten Linie ausgestorbenen, nur noch durch im Erwachsenenalter adoptierten bzw. daraufhin geehelichten oder geborenen Personen repräsentierten ‚Zweigs‘ der Familie Sayn-Wittgenstein (der am ‚von‘ erkennbar ist; alle anderen ‚zu‘) es bis in den Schleswig-Holsteinischen Landesvorstand der AfD gebracht hat.“ […]

Alle „von“ Sayn-Wittgensteins seien „Adoptivstapler“, schreibt er. „Die letzte echte Trägerin des Namens starb, nachdem sie den nachmaligen TV-‚Immobilienfürsten‘ Karl-Heinz Böswirth adoptierte, der dann seinerseits für angeblich 64 illegitime Wittgensteins sorgte, überwiegend im Wege der Adoption.“
Kurzum: Eine Frau, die sich einen adeligen Anschein gibt, und damit schon ein schlechtes Licht auf seinen Stand wirft, engagiert sich auch noch bei der AfD.

Die ehemals hochadeligen Sayner erklären dazu auf ihrer Website:

Seit einigen Jahren wird der Name „Fürst von Sayn-Wittgenstein“ (statt „Fürst zu Sayn-Wittgenstein“) durch sog. Titelhändler oder direkt in Zeitungsinseraten angeboten. Es wurden verdeckt Preise bis zu DM 900.000 genannt! Auch im Internet wird der „Titel“ angeboten und gehandelt. Eine Weitergabe des Namens inklusive der früheren Adelstitel (in Deutschland heute Bestandteil des bürgerlichen Namens) per Heirat oder Erwachsenen-Adoption ist durch das heutige bürgerliche Namens- und Adoptionsrecht ermöglicht worden. Von Hochstapelei im juristischen Sinne kann, solange als wesentliches Motiv der Adoption ein „Verkauf“ des wohlklingenden Namens nicht nachgewiesen wird, daher nicht mehr gesprochen werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme der Fürstin Elisabeth Gertrud von Sayn-Wittgenstein aus Passau sämtliche heute in der Öffentlichkeit auftretenden Fürsten und Fürstinnen von Sayn-Wittgenstein diesen Namen nicht seit ihrer Geburt tragen (z. Zt. über 30 Personen). Ausnahme: Deren nach der Namensänderung geborene Kinder.

Inzwischen wird von einigen aus diesem Personenkreis allerdings auch schon das Prädikat „zu“ verwendet.

Nach dem Adelsrecht (lex specialis) würden diese Personen nicht dem Adel angehören und wären auch mit den Mitgliedern der hochadeligen Häuser der Fürsten und Prinzen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein oder zu Sayn-Wittgenstein-Sayn nicht verwandt. Daher werden sie auch nicht im „Genealogischen Handbuch des Adels“ (Gotha) aufgeführt. Auskünfte dazu erteilt das Deutsche Adelsarchiv in Marburg.

Die AfD-Funktionärin praktizierte nach der Ausbildung und dem Referendariat in Heidelberg offenbar als Partnerin des Rechtsanwalts Dieter Horstmar in Dossenheim, bevor sie 2016 nach Schleswig-Holstein zog. Meine Versuche, ihren ursprünglichen Namen zu ermitteln, blieben (auch im Internet Archive und bei Genios) bislang erfolglos. Wie könnte man mit öffentlichen Quellen an diese Information kommen?

4.12.2017 BILD schreibt:

Der Chef des Hauses, Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, zu BILD: „Seit einigen Jahren wird der Name ‚Fürst von Sayn-Wittgenstein‘ (statt ‚Fürst zu Sayn-Wittgenstein’) durch sogenannte Titelhändler oder direkt in Zeitungsinseraten angeboten. Mit Preisen bis zu 300 000 Euro!“

Sayn oder nicht Sayn ist die Frage. BILD sprach den Shooting-Star der AfD direkt an: „Sind Sie eine falsche Fürstin?“

Die verheiratete AfD-Frau (Anwältin, ein Sohn): „Wir sind eine Republik, der Adel ist abgeschafft. Aber ich trage meinen Namen zu Recht. Es ist mein Geburtsname, das wurde von Gerichten bestätigt.“ Mehr möchte sie dazu nicht sagen und bittet um Rücksicht auf ihre Familiengeschichte …

9.12.2017 Nachdem es nun schon die Spatzen vom Dach pfeifen und die Fürstin es gegenüber dem SPIEGEL bestätigt hat: Ja, sie hieß früher anders (Doris Ulrich). Weiß jetzt auch die Wikipedia.

Adelsadoptionen.com

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Dezember 2017). AfD: Adoptivstaplerin kandidierte. Archivalia. Abgerufen am 12. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c6qu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „AfD: Adoptivstaplerin kandidierte“

  1. Der SPIEGEL-Artikel geht sogar noch weiter (siehe Amann, Melanie: Fürstin Doris Ulrich, in: DER SPIEGEL 50/2017, S. 46): Demnach sei ihr erster Mann Ägypter gewesen, der ihren Namen (Ulrich) angenommen hatte; diese Ehe habe darauf abgezielt, “den Aufenthaltsstatus des Mannes in Deutschland zu sichern.” Noch ungeklärt seit der Zeitpunkt ihres Namenswechsel, doch habe sie bereits 1992 einen Privatbrief mit “Doris Wittgenstein (vormals Ulrich)” unterschrieben. Der Schlusssatz des Artikels lautet: “Im Telefonat hatte die AfD-Frau Fragen nach ihrer Herkunft letztlich mit einem Goethe-Zitat beantwortet: ‘Kannst du selber kein Ganzes werden, als dienendes Glied schließ an ein Ganzes dich an.'”

  2. Wer den Begriff Adoptivstapler verwendet, suggeriert ganz im Sinne des deutschen Möchtegern-Adels, dass es in Deutschland noch etwas zu stapeln gibt. Angesichts des Umstands, dass es in Deutschland keinen Adel mehr gibt, kann es auch eine sich darauf beziehende Hochstapelei durch die reine Namensführung nicht mehr geben. Die ganze Angelegenheit ist schlicht eine Frage des bürgerlichen Namensrechts und des bürgerlichen Adoptionsrechts und hat mit Adel und Hochstapelei überhaupt nichts zu tun. Wer sich im Zuge der AfD-Kritik vor den Karren des Möchtegern-Adels spannen lässt, fällt auf Hochstapler herein, die sich in einem Atemzug mit dem Fingerzeig auf AfD-Mitglieder als echter Adel aufspielen.

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