450 Jahre Wissen – Sammeln – Vermitteln. Von der Hof- zur Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Herausgegeben von der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Darmstadt: Justus von Liebig Verlag 2017. Gebunden, Halbleinen, 375 S., zahlreiche Abbildungen. ISBN 978-3-87390-402-6, EUR 39,00. Inhaltsverzeichnis (PDF).
Die Bibliotheksfestschrift feiert mit ihrer gediegenen Gestaltung das Medium Buch. Lesebändchen, Einbandgestaltung, ausklappbare Tafeln, hochwertige Reproduktionen (nicht nur der üblichen Cimelien) sind für einen solchen Band keinesfalls Selbstverständlichkeiten. Um so erfreulicher, dass man im Impressum liest, dass ab 2. Mai 2018 eine elektronische Version unter urn:nbn:de:tuda-tuprints-68380 verfügbar sein soll. Anders als die der Digitalen Sammlungen mit ihrer Copyfraud-Lizenz CC-BY-NC-SA stehen die Textbeiträge unter CC-BY-SA. Überwiegend kurze Texthäppchen, in der Regel mit Nachweisen versehen, unterrichten über die Geschichte der traditionsreichen Anstalt, deren Gründung in das Jahr 1567 gesetzt wird, als nach dem Tod Philipps des Großmütigen Landgraf Georg I. die Obergrafschaft Katzenelnbogen erhielt und Darmstadt zur Residenz erhoben wurde. Philipp III. von Hessen-Butzbach war der erste größere Sammler, der die Hofbibliothek ausbaute (S. 40). Seit 1820 befand sie sich in Staatsbesitz. Die private Kabinettsbibliothek der Großherzöge (1875 unteilbarer Fideikommiss, S. 99) wurde zwar 1920 ebenfalls staatlich, ist aber mit anderen wertvollen Beständen in der Brandnacht 1944 untergegangen (S. 225). 1948 wurde die Landesbibliothek mit der Bibliothek der Technischen Hochschule zur Landes- und Hochschulbibliothek zusammengelegt; 1999 verleibte sich die Hochschule die Institution ein, die seither als Universitäts- und Landesbibliothek firmieren muss.
Hervorgehoben sei der vergleichsweise umfangreiche Beitrag von Andreas Göller über die Bibliothek in der NS-Zeit (S. 204-217), der aber auch mit 47 Endnoten auskommt, und die innovative Studie “Weibliches Wirken in und für die Hof- und Hochschulbibliothek in Darmstadt” von Verena Kümmel (S. 142-148), die vor allem die Bibliotheksmitarbeiterinnen würdigt. Erwähnung verdient aber auch die kurze Darstellung über das der Bibliothek unterstellte Universitätsarchiv von Annegret Holtmann-Mares (S. 320-324).
Die Einzelbeiträge sind gewiss wertvolle Bausteine zur Bibliotheksgeschichte, auch wenn nicht immer sonderlich tief gebohrt werden konnte und manche Lücken zu beklagen sind. Schon die erste Fußnote (S. 20) zeigt, dass selbst dann nicht auf die Primärquellen zurückgegangen wurde, wenn diese problemlos erreichbar sind. Nach einer Urkunde von 1375 durfte die Witwe des Landgrafen Wilhelm von Katzenelnbogen “die deutschen Bücher des Grafen, nämlich den »Titurel«, die große Bibel, das »Passional« und den »Trojaroman«, die ihr offenbar sehr ans Herz gewachsen waren, ausnahmsweise auf ihren Witwensitz mitnehmen” (Karl-Heinz Spieß, in: Kultureller Austausch und Literaturgeschichte im Mittelalter, 1998, S. 95 – online Perspectivia.net mit Hinweis auf die maßgebliche Wiedergabe durch Karl E. Demandt; Göller S. 20 bezieht sich auf das Residenzenhandbuch (PDF), das die Fundstelle nicht nachweist, die weiteren Erwähnungen der Quelle S. 24, 39 bleiben ganz ohne Nachweise). Gern hätte man etwas über den kostbaren Handschriftenbestand und seinen Erschließungszustand erfahren oder im Artikel zum Digitalisierungszentrum, wieso beispielsweise der einzigartige Thesaurus Picturarum (S. 20) des Marcus zum Lamm bisher nicht in das verdienstvolle Altbestands-Digitalisierungsprogramm einbezogen wurde. Zwei Aufsatztitel sind zu weit gefasst: Gerrit Jasper Schenk will “Landgrafen als Büchersammler” (S. 38-43) behandeln, nimmt sich aber eigentlich nur den erwähnten Philipp III. vor. Theo Jülichs Beitrag “Pantheon der Wissenschaft und Kunst – Museum und Bibliothek” (S. 104-113) widmet sich fast ganz den Sammlungen des 1805 gestorbenen Kölner Barons Adolf von Hüpsch. Ein Register wird ebenso vermisst wie eine Gesamtbibliographie der Veröffentlichungen zur Bibliothek mit Online-Nachweisen.
Wie massiv die Zusammenlegung mit der Hochschulbibliothek den Interessen der Bürgerinnen und Bürger jetzt schadet sei abschließend kurz angemerkt. Wenn die Nutzung elektronischer Medien “schon längst” die analoge Nutzung übersteigt (S. 12), dann ist klar, dass die Bibliothek schon längst keine wirkliche Landesbibliothek mehr ist, denn – bis auf die Ciando-Ebooks – steht der Zugriff im Remote Access ausschließlich den Uniangehörigen zur Verfügung. Mit welchem Recht glaubt man entscheiden zu dürfen, dass die öffentlich finanzierte Hochschule den Bürgerinnen und Bürgern den Fernzugriff vorenthalten darf bzw. dass er weit weniger wichtig ist und nicht die Anstrengung eigener Lizenzverhandlungen lohnt? Die Staatsbibliotheken in Berlin und München, die beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken – sie bieten diesbezüglich ein attraktives Angebot für die Allgemeinheit an. Jene Landes- und Stadtbibliotheken, die zugleich Hochschulbibliotheken sind, übergehen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger im 21. Jahrhundert, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist. Das ist alles andere als eine Petitesse!
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Klaus Graf (2. Dezember 2017). 450 Jahre Wissen sammeln und vermitteln. Archivalia. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://archivalia.hypotheses.org/68939
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