In Justizvollzugsanstalten achten die Gerichte darauf, dass Strafgefangene keine unangemessen hohen Telefongebühren zahlen müssen. Weil sie keine Alternative haben und es keinen Wettbewerb gibt. Aber ein Monopol gibt es auch bei der Reproduktion von Archivgut. Soll man nur noch im Stadtarchiv Stuttgart forschen, weil es dort einen kostenlosen Aufsichtsscanner gibt (wie in dutzenden Universitätsbibliotheken auch)? Und wenn private Unternehmen sich wie beim Bundesarchiv das Monopol unter den Nagel reißen können, dann wird es richtig übel.
Das Bundesarchiv übermittelt mir 1,2 GB auf DVD. Die DVD ist natürlich beschädigt. Jesus Christus.
— Christopher Lauer (@Schmidtlepp) 27. November 2017
und viele weitere Tweets a.a.O.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. November 2017). Strafgefangene haben mehr Rechte als Archivbenutzer. Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c6pw