“hier ein Hinweis auf den aktualisierten Leitfaden von Irights mit Hinweisen zu einigen der neuen UrhWissG-Regelungen.
https://irights.info/wp-content/uploads/2017/11/Leitfaden_Rechtsfragen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017-UrhWissG.pdf
Von Seiten der dbv-Rechtskommission folgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Reform, sobald auch die entsprechenden Gesamtverträge stehen. Aus diesen werden sich weitere Details und natürlich die Höhe der Vergütung ergeben.
Einen ersten (relativ) kurzen Überblick hat der dbv schon im Juli veröffentlicht: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Rechtsinformationen/2017_07_24_Urheberrechtsreform_Änderungen_zum_01.03.2018.pdf
Hier noch einmal die Änderungen (Bundesgesetzblatt vom 1.9.2017): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl-UrhWissG.pdf?__blob=publicationFile&v=1
viele Grüße
Armin Talke
dbv-Rechtskommission” (INETBIB)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. November 2017). Leitfaden zu Rechtsfragen der Digitalisierung in der Lehre – mit Berücksichtigung des UrhWissG. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c6pv