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Kathrin Passig über Digitales Vergessen

“Die Einsicht, dass sich schon wenige Jahre später Forscher für Moritatentafeln, Ansichtskarten, Comichefte und Fernsehserien interessieren werden, muss offenbar für jede kulturelle Ausdrucksform wieder separat erarbeitet werden. […]

Das Hässlichkeitsproblem ist mittlerweile etwas in den Hintergrund getreten, dafür beleidigt das Internet das Auge des Archivars durch fehlenden inhaltlichen Adel der Alltagskommunikation bei Twitter und Facebook, in Blogs, Chats und Kommentaren.”

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-06/passig-kopieren-digitales-erinnern

Das Zitat ist natürlich auch eine Antwort auf die dümmlichen Kommentare hier zum Thema Twitter-Archivierung:

http://archiv.twoday.net/stories/418666669


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. Juni 2013). Kathrin Passig über Digitales Vergessen. Archivalia. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bjzd


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

7 Gedanken zu „Kathrin Passig über Digitales Vergessen“

  1. Arbeit investieren Sehr schön, daß sie den Aspekt anspricht, daß Daten zur Archivierung ausgewählt werden müssen. Die Auswahl ist aber aufwendig und im Alltagsworkflow nicht vorgesehen. Diese Auswahl oder besser eine Selektion ist allein deshalb schon sinnvoll, weil wir im Alltag ein solches Rauschen an Informationen erzeugen, daß die Höhepunkte später kaum auffindbar wären, selbst wenn sich alles von selbst archivieren würde.
    Vielleicht entwickelt sich dieses Problem der fehlenden Auswahl sogar zum Kernproblem unserer Zeit (hinsichtlich Archivierung)?

    1. Auswahl ist Bevormundung Die Vielzahl möglicher Fragestellungen legt nahe, ähnlich zum Pflichtexemplarwesen, das im wesentlichen auf 100 % der gedruckten und veröffentliuchten Publikationen abzielt, eine vollständige Archivierung durchzuführen, wobei die Auswahl je nach Fragestellung mit Text-Mining/Volltextsuche erfolgt.

    2. “Auswahl ist Bevormundung” Entsteht da eine neue Bewertungstheorie oder ist das nur der alte Historikerwunsch der Komplettarchivierung in neuen Schläuchen? Einem Archivar wie KG sollte der Sinn und Zweck bzw. fachliche Hintergrund der Bewertung eigentlich klar sein…

    3. Zukunft der Überlieferungsbildung Inwiefern ist es denn sinnvoll, Vollständigkeit anzustreben? Man kann doch nicht davon ausgehen, dass die Mengen gesammelten Archivguts stetig erweitert werden. Eher werden künftige Generationen eine Auswahl treffen (müssen)…

    4. Dummes Zeug Ich darf dringend um etwas mehr Niveau hinsichtlich der Argumentation bitten.

      Zu KlausG: Online-Inhalte sind keine Sachakten nach Aktenplan, die lege artis bewertet werden können. Ich erinnere mich noch, dass Büttner uns Referendaren klar machte, dass bestimmte Arten von Unterlagen nur dokumentarisch erschlossen werden, also von Dokumentaren. Wenn es um die Inhalte geht und nicht um die Evidenz bzw. die Repräsentation der jeweiligen öffentlichen Aufgabe. dafür genügen einige ausgewählte Beispiele.

      Da ich mich in der Tat immer wieder mal nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch mit Fragen der Bewertung befasst habe, schwalle ich hier nicht nur rum.

      Um Missverständnisse auszuräumen: Nein, ich denke nicht, dass die Twitterarchivierung Sache des Bundesarchivs sein sollte. Zuständig wäre die Nationalbibliothek bzw. ein internationales Konsortium. Aber darum ging es bei der Aussage des Präsidenten nicht.

      Zu Chris: Überlieferungsbildung mit elektronischen Unterlagen kann tatsächlich eine Komplettüberlieferung in bestimmten Bereichen, für die das früher unmöglich war, erreichen. Die letztlich der Kassation zugrundeliegenden Argumente – ich spitze zu – “Wir haben dafür keinen Platz” und “Das guckt in den nächsten hundert Jahren eh niemand an” – sind obsolet. Bei Kassationen zu argumentieren, sie sei eine Auslese des Wertvollen und das, was wir wegwerfen, demzufolge wertlos, hielt ich immer für Schwachsinn.

    5. M.E. ist die Twitterarchivierung sehr wohl Aufgabe des Bundesarchivs, nämlich dann wenn die Twitternachrichten in einer Behörde entstehen. Sofern es sich dabei um entscheidungsrelevante Informationen handelt sind sie zudem aktenrelevant und sehr wohl zu verakten. Dann greift zudem schlicht das Provenienzprinzip. Eine Bewertung aus Platzgründen, da gebe ich Ihnen recht ist unsinnig. Eine Bewertung aus informationsfachlicher Sicht, sprich Vermeidung von Dubletten, Archivierung des Wesentlichen, dass die Tätigkeit einer Behörde entspr. dokumentiert ist dagegen sowohl bei elektronischen wie papierbasierten Unterlagen sinnvoll und empfehlenswert. Die Erschließung, die zugegebenermaßen bei Twitternachrichten vermutlich eher dokumentarisch sein wird, kommt allerdings erst nach der Bewertung, nur da erzähle ich Ihnen nichts Neues. Abgesehen davon: Warum soll eine dokumentarische Bewertung nur von Dokumentaren vorgenommen werden? Mindestens jeder halbwegs begabte Absolvent aus Potsdam kann das genauso gut…

    6. bitte sachlich Das Zitat beginnt nicht mit elektronischen Unterlagen. Auch habe ich keine Argumente für heutige Kassationen liefern wollen.

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