“Foschepoth stützte sich auf zwar nicht neue, sehr wohl aber nie zuvor wissenschaftlich ausgewertete Originaldokumente, die den Stempel „Geheim“ tragen und unter Verschluss waren. Foschepoth sichteten sie im Rahmen eines Forschungsprojektes zuerst – jetzt sind sie im Bundesarchiv öffentlich verfügbar.
„Die Recherche in den Akten waren der Höhepunkt meines Historikerlebens“, sagte Foschepoth, der noch heute ein Geheimnisträger ist. „Über einiges, was ich sah, darf ich auch heute nicht sprechen.“ […]
Es sind teilweise schockierende Zusammenhänge und juristisch untragbare Vorgehensweisen: Mehrere gesetzliche Grundlagen wurden verletzt, Grundgesetzartikel ausgehebelt. Deshalb das Urteil von Foschepoth zum Urteil aus 1956 nach 55 Monaten Dauer: Das Verfahren war verfassungswidrig.
Ungleich vor Gericht
Dafür steht eine informelle Ungleichbehandlung der beteiligten Parteien, also Bundesregierung und KPD, vor dem Verfassungsgericht, ein höchstrichterlich gefälschtes Vernehmungsprotokoll und die versuchte Einflussnahme von Bundesregierung auf das Bundesverfassungsgericht, das sich deshalb lange vor einem Urteil sträubte, es hinauszögerte.”
https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. November 2017). Foschepoth: KPD-Verbotsverfahren war verfassungswidrig. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/c6o8