Von wegen Open Data: Das LG Bonn traf die eklatante Fehlentscheidung (n. rkr.), dass die Wetterapp des Deutschen Wetterdienstes nicht mehr kostenlos abgegeben werden dürfe, da das einen Mitbewerber schädige.
Kritischer Kommentar:
https://blogs.helmholtz.de/augenspiegel/2017/11/augenspiegel-46-17/
Zum Datenschutz:
https://www.kuketz-blog.de/rechtsstreit-wetteronline-gegen-warnwetter-vom-dwd/
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. November 2017). Bezahlpflicht für öffentliche Informationen? Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c6nx