https://irights.info/artikel/verfassungsgericht-prueft-open-access-pflicht/28820
Die kompetenzrechtlichen Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Soweit beispielsweise Landesinformationsfreiheitsgesetze den Zugang zu Unveröffentlichtem veröffentlichen, liegt darin ein urheberrechtlicher Eingriff.