http://www.urheberrecht.org/news/5944/
“Der Kläger ist ein deutscher Historiker, Professor für Geschichte Osteuropas an der H.-Universität zu B., Verfasser zahlreicher Bücher und anderer Schriften und u.a. Träger des Preises der Leipziger Buchmesse.”
Darf man fremde Emails veröffentlichen? Dazu ausführlich (mit Urteilen, die mehr Verständnis für die Meinungsfreiheit zeigen) hier 2015: https://archivalia.hypotheses.org/491