http://www.urheberrecht.org/news/5944/
“Der Kläger ist ein deutscher Historiker, Professor für Geschichte Osteuropas an der H.-Universität zu B., Verfasser zahlreicher Bücher und anderer Schriften und u.a. Träger des Preises der Leipziger Buchmesse.”
Darf man fremde Emails veröffentlichen? Dazu ausführlich (mit Urteilen, die mehr Verständnis für die Meinungsfreiheit zeigen) hier 2015: https://archivalia.hypotheses.org/491
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Oktober 2017). Berüchtigtes und häufig unfähiges LG Hamburg: Zitate aus E-Mail-Korrespondenz verletzen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Archivalia. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c6jj