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Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben

http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft87/Heft_87_2017.pdf

Unter diesem Titel plädieren Paul Klimpel/Fabian Rack in der neuen “Archivpflege” S. 39ff. für den Verzicht auf Nutzungsgebühren bei Gemeinfreiem: “Im Ergebnis sollten Archive sich daher auf die Erhebung von Entgelten für die Bereitstellung sowie die Digitalisierung beschränken. Beiden Entgelten steht eine klare und
nachvollziehbare Gegenleistung gegenüber. Bei gemeinfreien Digitalisaten dagegen sollte sie hingegen auf ein vertraglich vereinbartes Entgelt für die bloße Nutzung verzichten”. Leider wird frühere Literatur zum Thema von ihnen ignoriert, etwa

Klaus Graf: Die Public Domain und die Archive, in: Archive im digitalen Zeitalter. Überlieferung – Erschließung – Präsentation. 79. Deutscher Archivtag in Regensburg (=
Tagungsdokumentationen zum Deutschen Archivtag 14), Fulda 2010, S. 177-185, vgl.
https://archivalia.hypotheses.org/18809


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Oktober 2017). Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben. Archivalia. Abgerufen am 13. November 2024 von https://doi.org/10.58079/c6jf


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben“

  1. Umgesetzt ist das bereits im Landesarchiv Sachsen-Anhalt:
    “Die von den Archivalien des Landesarchivs Sachsen-Anhalt hergestellten Reproduktionen, also auch die im Internet veröffentlichten Digitalisate, unterliegen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders bestimmt, den Bedingungen der “Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz”. Das bedeutet: Sie dürfen die Digitalisate ohne urheberrechtliche Beschränkungen seitens des Landesarchivs in jedwedem Format oder Medium für beliebige Zwecke vervielfältigen und weiterverbreiten. Allerdings dürfen Sie keine veränderten Versionen oder auf den Reproduktionen direkt aufbauende Bearbeitungen in Umlauf bringen.
    Unter der Auflage einer korrekten Zitierweise (Herkunft und Signatur des Archivguts) ist eine Veröffentlichung und Vervielfältigung ohne weitere Genehmigung und gebührenfrei möglich.” (https://landesarchiv.sachsen-anhalt.de/onlineangebote/archivgut-online/wie-finde-ich-digitalisate/)

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