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Wie das Bundesverwaltungsgericht die Informationsfreiheit aushebelt

Gaby Weber beschwert sich:

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39377/1.html

Es geht um genuin amtliches Schriftgut, das rechtswidrig in nicht-öffentlichen Archiven gelandet ist: Im CDU-Parteiarchiv und dem Archiv der Deutschen Bank.

Im Februar 2012 urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass das Bundesarchiv nicht über einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen die Besitzer dieser Unterlagen verfügt. Dass hoheitliches Schriftgut – meiner Meinung nach unrechtmäßig – in Privatbesitz gelangt ist, und dass es fortan von diesen privaten Stiftungen oder Instituten nach deren Gutdünken und nicht nach dem Gesetz verwaltet wird, störte die Richter nicht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung.
Und dann waren sich die Verfahrensbeteiligten wieder einig: Selbst die Anwälte des Beklagten beantragten Revision beim Bundesverwaltungsgericht, da grundsätzliche Rechtsfragen berührt seien. Denn dass Deutschland eine Republik und keine Monarchie mit privaten Geheimarchiven ist – das war der Gegenseite, dem Büro Redeker und Dahs, bekannt. Doch das Gericht in Leipzig liess sie nicht zu. Alles sei längst entschieden, das Archiv könne nur das verwalten, was es besitze. Dass hier Grundrechte verletzt sind – damit wollten sich die Richter nicht auseinandersetzen.
So dürfen auch in Zukunft amtliche Dokumente in den privaten Schatullen der Adenauer-Stiftung und der Deutschen Bank versteckt und nur den Wissenschaftlern zugänglich gemacht werden, die Gnade bei der CDU und der Deutschen Bank finden.
Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies anders sieht.

Ich hoffe das zwar auch, habe aber wenig Hoffnung, dass die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts das Problem kapieren bzw. den Grundrechtsbezug sehen (Art. 5 GG).

Weitere Materialien:
http://www.gabyweber.com/prozesse_archiv.php


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Juni 2013). Wie das Bundesverwaltungsgericht die Informationsfreiheit aushebelt. Archivalia. Abgerufen am 17. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bjwu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

6 Gedanken zu „Wie das Bundesverwaltungsgericht die Informationsfreiheit aushebelt“

  1. Ball flach halten Wer wie Sie über keinerlei juristische Qualifikation verfügt, sollte sich nicht an rechtlichen Bewertungen versuchen. Und Formulierungen wie “unfähige alte Männer des Bundesverfassungsgerichts” sind aus dem Munde von Laien einfach nur peinlich.

    1. Ich lasse mir von irgendwelchen hergelaufenen Juristen nicht den Mund verbieten Und zumindest im Bereich des Urheberrechts weise ich nach meiner Selbsteinschätzung erheblich mehr juristische Kompetenz auf als der Durchschnittsanwalt. Ohne irgendein juristisches Studium.

    2. Wegen genau dieser Einschätzung, sind Ihre Kommentare zwar amüsant aber nicht ernstzunehmen. Eine Urheberrechtsfibel macht noch keinen Juristen und Ihre Kommentare im Hinblick auf Gerichtsentscheidungen, die nicht Ihr Wohlwollen treffen, sprechen ebenfalls Bände. Ein Jurist hätte eine solche Polemik nicht nötig, sondern Argumente..

    3. Aber, aber Ich möchte Ihnen doch gar nicht den Mund verbieten. Es steht Ihnen natürlich frei, weiterhin zur allgemeinen Erheiterung beizutragen. Ihre “Kenntnisse” im Urheberrecht lassen übrigens nicht darauf schließen, dass sie je eine Vorlesung zum Thema besucht haben. Das nur als Anmerkung von jemandem, der damit vertraut ist.

    4. WE ist hier Trollzeit Vor allem Juristen scheinen nichts rechtes mit ihrer Zeit anzufangen wissen und trollen hier jedes WE herum. Unter den Kommentartrollen haben sie das mieseste Niveau.

    5. Die 10+1 goldenen Archivalia-Regeln 1. Unfähige alte Männer = Richter, die ein Urteil entgegen der Meinung von KG fällen.
      2. Abzocker = jede Institution, die versucht wirtschaftlich zu arbeiten.
      3. willfährige Regierung = Regierung, die Entscheidungen gegen die Meinung von KG fällen
      4. KG weiß alles, KG kann alles besonders wenn es sich ums Urheberrecht, Haushaltsrecht etc. dreht und das besser als jeder Jurist – zumindest nach Selbsteinschätzung
      5. Jeder, der KG und seine Beiträge kritisiert ist ein Troll und das Wochenende hat 7 Tage, denn krit. Kommentatoren sind Trolle und die gibt es nur am Wochenende.
      6. Diskurs, offene Diskussion wie sie für fachlich-sachliche Auseinandersetzungen typisch sind, sind bei Archivalia tabu – es seid denn sie sind affirmativ.
      7. Kritische Kommentare haben ein mieses Niveau (die negativen Adjektive sind austauschbar).
      8. Kritische Kommentare werden nur geduldet um bei Archivalia keine zweite Causa Perlentaucher zu riskieren.
      9. Archivalia ist der Nabel der Archivwelt, was hier steht ist Gesetz und die offizielle und unumstößliche Wahrheit in der dt. Archivwissenschaft, der dt. Archive…
      10. Aus den o.g. Gründen besitzt Archivalia leider nicht den Stellenwert, den es als einziges archiv. Blog haben könnte – aber es soll ja noch Zeichen und Wunder geben.

      +1: Mit mindestens 50 % Wahrscheinlichkeit wird es in naher Zukunft einen Kommentar wie KG´s letzten geben, gemünzt auch die o.g. nicht ganz ernst gemeinten “goldenen Regeln von Archivalia”.

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