Rechtmäßiges Grazer Archivgut, legal kopierte Pläne, wird entfremdet. In der Konsequenz ist solches mit besten Absichten verbundenes Herumgeschiebe von genuinem Registraturgut archivfachlich verhängnisvoll, da ein Schlag ins Gesicht des Provenienzprinzips.
Wer sieht es anders?