Seit der unsäglichen Sanssouci-Rechtsprechung des BGH wagen sich auch unwichtigere Gerichte wie Ratten aus ihren Löchern und bejahen leichtfertig eine Eigentumsstörung durch Fotografieren. Die Meldung
http://www.urheberrecht.org/news/5931/
ist in doppelter Hinsicht irreführend. Erstens ist “Filmaufnahmen vom Kölner Dom” denkbar ungenau, denn es ging nur um Innenaufnahmen, und zweitens ist die Entscheidung NICHT RECHTSKRÄFTIG (so juris).