Seit der unsäglichen Sanssouci-Rechtsprechung des BGH wagen sich auch unwichtigere Gerichte wie Ratten aus ihren Löchern und bejahen leichtfertig eine Eigentumsstörung durch Fotografieren. Die Meldung
http://www.urheberrecht.org/news/5931/
ist in doppelter Hinsicht irreführend. Erstens ist “Filmaufnahmen vom Kölner Dom” denkbar ungenau, denn es ging nur um Innenaufnahmen, und zweitens ist die Entscheidung NICHT RECHTSKRÄFTIG (so juris).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Oktober 2017). Filmen im Kölner Dom verboten? Archivalia. Abgerufen am 19. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c6fo