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Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen gegen Bundesamt für Verfassungsschutz ein. VdA prüft Beschwerde

Fulda. Die Staatsanwaltschaft Köln teilte dem VdA mit Schreiben vom 18. Juni 2013 mit, dass die Vorermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingestellt wurden.
Der VdA hatte am 29. Juni 2012 bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige wegen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) erstattet. Laut Staatsanwaltschaft Köln wurde nun das Verfahren eingestellt, da „ein die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen berechtigender Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Handelns des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz […] oder Dritter nicht gegeben ist.“

Der VdA prüft derzeit, gegen den Verzicht auf ein Strafverfahren Beschwerde einzureichen. Siehe auch aktuellen Beitrag des WDR „Vernichtung von NSU-Akten bleibt ohne Folgen“.

http://www.vda.archiv.net/aktuelles/meldung/234.html

Leider wurde mir die Begründung der Staatsanwaltschaft nicht zugänglich gemacht:
?p=6777#comments


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juni 2013). Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen gegen Bundesamt für Verfassungsschutz ein. VdA prüft Beschwerde. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bjw3


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen gegen Bundesamt für Verfassungsschutz ein. VdA prüft Beschwerde“

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