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Strafblog wird von der Staatsanwaltschaft wegen Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses verfolgt

http://strafblog.de/2013/06/26/verbotene-mitteilungen-uber-gerichtsverhandlungen-ich-muss-nicht-kluger-als-der-bgh-sein-oder-vielleicht-doch

Zurecht behauptet Rainer Pohlen: “Die Veröffentlichung des Beschlusses des Landgerichts Augsburg vom 28.08.2012 – 9 Qs 447/12 – auf http://strafblog.de erfüllt nicht den Tatbestand des § 353d Nr. 3 StGB oder ist jedenfalls gem. § 34 StGB gerechtfertigt.”

Siehe auch zum Fall Mollath:
http://strafblog.de/2013/06/24/mag-die-staatsanwaltschaft-augsburg-engagierte-strafverteidiger-nicht


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juni 2013). Strafblog wird von der Staatsanwaltschaft wegen Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses verfolgt. Archivalia. Abgerufen am 14. März 2026 von https://doi.org/10.58079/bjw0


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