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Vertrag der Stadt Zürich für eine Anstellung von Lehrerinnen im Jahr 1915 – Fakenews?

Auf rivva.de findet sich ein Link auf ein Dokument “Regeln für Lehrerinnen für 1915” via Kraftfuttermischwerk, das wieder einmal die Runde macht. 2016 hatte Spiegel Online bereits einen zaghaften Versuch zur Echtheitsklärung unternommen, indem es Andreas Hoffmann-Ocon, Leiter des Zentrums für Schulgeschichte der Pädagogischen Hochschule Zürich, befragte, dem das Dokument noch nicht untergekommen war, der es aber auch nicht für unplausibel hielt.

Der STERN (online) liefert einen Schnellschuss ohne eigene Recherche ab.
Auf Reddit ist die Quellenkritik auch nicht sonderlich professionell.

Für einen gesicherten Nachweis, seit wann die Regeln im Netz zirkulieren, kann man Googles Zeitfilter heranziehen, wobei man aber jeden Treffer überprüfen muss. Da das Internet Archive keine Belege für schnabelwetzer.ch (angeblich 2001) hat, kann die auch auf Reddit ermittelte Diplomarbeit von 2005 (PDF), die als Quelle das “Archiv der Bildungsdirektion Zürich” angibt, als ältester Nachweis gelten. Dort (oder im Staatsarchiv Zürich) hat anscheinend noch niemand nachgefragt.

“Sie dürfen sich nicht in den Eisdielen der Innenstadt herumtreiben” ist meines Erachtens keinesfalls die Sprache eines amtlichen Anstellungsvertrags. Der Ngramviewer ist hinsichtlich des Worts Eisdielen eindeutig: kein Beleg vor 1920.

Eine Kontrolle mittels HathiTrust (der Google-Books-Zeitfilter ist kaputt) ist aufgrund von OCR-Fehlern (z.B. für Eisdicke) nicht möglich. Das NZZ-Archiv (Suche kostenlos) hat vor 1945 keinen Treffer für Eisdiele. E-Periodica hat den ersten Beleg für Eisdiele(n) zu 1935.

So wenig restriktive Vorschriften (z.B. das Heiratsverbot) für Frauen und insbesondere Lehrerinnen vor hundert Jahren in Abrede zu stellen sind, so verdächtig ist das Dokument, das ohne genaue Fundstelle zirkuliert. Die Beweislast liegt nunmehr bei denen, die es für authentisch halten. Bis dahin gehe ich von einer anachronistischen Erfindung aus. Wenn etwas zu gut erfunden ist, braucht es nicht wahr zu sein.

Nachtrag: Es gibt eine ältere US-Vorlage, die gefälscht ist.

Siehe auch
http://schugurensky.faculty.asu.edu/moments/1915rules.html Diese Ausführungen sind quellenkritisch dubios. Die spanische Version angeblich von 1923 ist offenkundig vom Fake-Text abhängig (Eisdielen!). Auch taugt Oral History grundsätzlich nicht, die Echtheit zu erweisen.

Die spanische Version gibt es auch auf YouTube:

https://www.youtube.com/watch?v=-tuBEHY_-s8

Fälschungen in Archivalia
https://archivalia.hypotheses.org/9580

23.9.2017: Antwort vom Staatsarchiv Zürich:
“Die Authentizität dieser “Regeln” ist für mich sehr fraglich. Mir sind diese Vorschriften vollkommen unbekannt und auch in der einschlägigen Fachliteratur habe ich nichts darüber gefunden. Von offizieller Seite können sie jedenfalls nicht stammen, da es für eine solche Verordnung sicher einen Beschluss des Erziehungsrats gebraucht hätte, der dann im Schulblatt des Kantons Zürich publiziert worden wäre. Ich habe das ganze Schulblatt von 1915 durchgesehen, und da gibt es nicht die Spur von einem solchen Regelwerk. Der einzige Punkt, der einen halbwegs realen Hintergrund hat, ist Punkt 1. Tatsächlich war es so, dass nach 1900, als es angeblich vorübergehend zuviele Lehrpersonen gab, die Aufforderung kursierte, dass Lehrerinnen nach ihrer Heirat vorzugsweise ihren Beruf aufgeben sollten. 1908 zum Beispiel verordnete die Zentralschulpflege, dass verheiratete Frauen “in der Regel” nicht mehr als Lehrerin tätig sein sollten. 1912 kam es zu dieser Frage sogar zu einer Volksabstimmung, die aber mit 51.8 % ablehnt wurde.
Ich denke, dass diese “Regeln” am ehsten aus einer Satirezeitschrift stammen oder dass sich jemand ein Scherz erlaubt hat.

Mit freundlichen Grüssen
Karin Huser

Staatsarchiv des Kantons Zürich
Dr. Karin Huser
Abteilungsleiterin Individuelle Kundendienste”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (21. September 2017). Vertrag der Stadt Zürich für eine Anstellung von Lehrerinnen im Jahr 1915 – Fakenews? Archivalia. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c6dw


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Vertrag der Stadt Zürich für eine Anstellung von Lehrerinnen im Jahr 1915 – Fakenews?“

  1. “Zwei Zoll (5 cm) über dem Knöchel”: Das metrische System wurde 1875 per Bundesgesetz schweizweit verbindlich eingeführt, und ausgerechnet der Kanton Zürich hatte bereits 40 Jahre zuvor (1835) auf die neumodischen Maße gesetzt. Das beweist was? Richtig: die sprichwörtliche Langsamkeit der Schweizer!

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