Hierzulande ist man in der Regel als erwischter Filesharer (zivilrechtlich) mit einigen hundert, allenfalls tausend Euro dabei. Anders in den USA:
“Ein US-Berufungsgericht hat das Filesharing-Urteil gegen den Studenten Joel Tenenbaum in dieser Woche erneut bestätigt. Tenenbaum war von einem US-Geschworenengericht im August 2009 wegen Urheberrechtsverstößen zu einer Gesamtstrafe von 675.000 US-Dollar (derzeit rund 517.000 Euro) verurteilt worden. […]
Der Prozess gegen Tenenbaum ist einer der ersten und bisher einzigen beiden, die wegen eines Filesharing-Vergehens durch mehrere Instanzen geführt wurden. In dem anderen Verfahren wehrt sich die US-Bürgerin Jammie Thomas-Rasset bisher ebenfalls erfolglos gegen eine Strafe von 222.000 US-Dollar.”
Ein Beweis mehr, wie verkommen das US-Rechtssystem ist.