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Affen-Selfie: Fotograf behält Rechte, die ihm nicht zustehen

http://www.urheberrecht.org/news/5916/

“Der seit 2015 laufende Rechtstreit zwischen der Tierrechtsorganisation Peta und dem Fotograf David Slater um das Copyright eines Affen-Selbstportraits ist beigelegt. Die Parteien einigten sich Medienberichten zufolge auf einen Vergleich. […] Die Gemeinfreiheit der Fotos bleibt von dem Vergleich hingegen unberührt. Das US Copyright Office hatte im Vorfeld der Klage in einem Handbuch festgelegt, dass nur Menschen das amerikanische Urheberrecht geltend machen können. Niemand habe daher das Urheberrecht an Bildern, die durch die Natur, Tiere und Pflanzen entstanden seien.”

Siehe auch https://archivalia.hypotheses.org/53321


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. September 2017). Affen-Selfie: Fotograf behält Rechte, die ihm nicht zustehen. Archivalia. Abgerufen am 19. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c6cy


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Affen-Selfie: Fotograf behält Rechte, die ihm nicht zustehen“

  1. Hm, woraus leitet Peta eigentlich ein Klagerrecht für sich ab?

    Im Original habe ich noch eine interessante Stilblüte gefunden: da wird übersetzt von “nicht-menschlichen Tieren” gesprochen. Daraus ergibt sich für mich automatisch die Frage, was denn nun “menschliche Tiere” sind.

    Fragen über Fragen…

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