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BVerfG: Informationsfreiheit ist im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 verankert

http://www.bverfg.de/e/rs20170620_1bvr197813.html

Das Virtuelle Datenschutzbüro dazu:

Das Bundesverfassungsgericht stellt hierzu fest, dass allgemein zugängliche Informationsquellen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG alle amtlichen Informationen sind, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes oder eines Landes grundsätzlich Gegenstand eines Informationszugangsantrags sein können.

https://www.datenschutz.de/der-lange-arm-des-grundrechts-auf-informationsfreiheit/

Archivalia 2007:

https://archivalia.hypotheses.org/28255


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Ingrid Strauch (5. September 2017). BVerfG: Informationsfreiheit ist im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 verankert. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c6bj


Autor: Ingrid Strauch

Diplom-Bibliothekarin, Herausgeberin der VAB - Virtuellen Allgemeinbibliothek.

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