BND darf in Sachen Eichmann weiter mauern

“Mit Urteil vom 27. Juni 2013 wies das BVerwG die Klage eines Journalisten ab, mit der er verlangte, ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann in komplett ungeschwärzter Version zugänglich zu machen (Az.: 7 A 15.10, […]).

Gestützt auf das Bundesarchivgesetz begehrte der Kläger Zugang zu allen Archivunterlagen, die dem BND über Eichmann vorliegen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte einen Teil der Unterlagen vor, im Übrigen verweigerte sie die Aktenvorlage durch Abgabe einer sogenannten Sperrerklärung unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen.”

http://www.urheberrecht.org/news/4986


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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