“Mit Urteil vom 27. Juni 2013 wies das BVerwG die Klage eines Journalisten ab, mit der er verlangte, ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann in komplett ungeschwärzter Version zugänglich zu machen (Az.: 7 A 15.10, […]).
Gestützt auf das Bundesarchivgesetz begehrte der Kläger Zugang zu allen Archivunterlagen, die dem BND über Eichmann vorliegen. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland legte einen Teil der Unterlagen vor, im Übrigen verweigerte sie die Aktenvorlage durch Abgabe einer sogenannten Sperrerklärung unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen.”
http://www.urheberrecht.org/news/4986
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Klaus Graf (4. Juli 2013). BND darf in Sachen Eichmann weiter mauern. Archivalia. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bjub