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Wenn das Ministerium Gesetzestexte manipuliert

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http://blog.delegibus.com/2013/07/05/unverbesserlich-philipp-rosler-macht-mit-dem-gesetz-gegen-wettbewerbsbeschrankungen-was-er-will


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juli 2013). Wenn das Ministerium Gesetzestexte manipuliert. Archivalia. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bjty


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Wenn das Ministerium Gesetzestexte manipuliert“

  1. Alles halb so wild Naja. Um mal nur den ersten Punkt aufzugreifen: Der Rest der Welt – Kommentare, Gesetzessammlungen usw. – hält die Überschrift des § 1 GWB seit 8 Jahren für in dem jetzt bekanntgemachten Sinne geändert (s. 7. GWB-Novelle in BGBl 2005 I, 1954, Art. 1 Nr. 1). Das ist zwar genaugenommen nur die neue amtliche Inhaltsübersicht, aber daran stört sich sonst keiner. Außer Herrrn Fuchs natürlich, auch den aber wiederum nicht in seinem eigenen Internetangebot (s. http://lexetius.com/GWB/1 ).

    Aber natürlich sollten die Minister viel mehr Sorgfalt auf das Korrekturlesen ihrer Gesetzesbekanntmachungen verwenden.

    1. Ergänzung: Und selbst wenn das falsch saein sollte, ist es das seit der Neubekanntmachung in BGBl 2005 I, 2114 (d.h. schon weiland Herr Clement hätte schlecht Korrektur gelesen …).

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