Der Internationale Strafgerichtshof hat entschieden: “Für die Zerstörung der Weltkulturerbe soll der Dschihadist al-Mahdi 2,7 Millionen Euro Wiedergutmachung leisten. Da al-Mahdi als mittellos gilt, “ermutigt” der Strafgerichtshof den von seinen Mitgliedsstaaten unterhaltenen Treuhandfonds, die Zahlung zu übernehmen. Das Geld soll für den Schutz und die Pflege der historischen Stätten Timbuktus sowie für Bildungsprogramme und Versöhnungsmaßnahmen genutzt werden. Außerdem sollen Bewohner, die wegen der Zerstörungen geflüchtet waren, bei der Rückkehr unterstützt werden.”
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Klaus Graf (19. August 2017). “Ein historisches Ereignis im humanitären Völkerrecht”: Reparationen für zerstörte Kulturschätze. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c689