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Kein Zitatrecht bei unveröffentlichten Werken – unfähiges Urteil des LG Köln

https://www.kanzlei.biz/zitatrecht-gilt-nicht-fuer-unveroeffentlichte-beitraege-lg-koeln-16-08-25-14-o-30-16/

Es ging um einen Untersuchungsbericht zur Authentizität antiker Bronzeskulpturen, der in einem Buch/Austellungskatalog dokumentiert worden war (DNB-OPAC). Der Untersuchungsbericht war an eine große Redaktion versandt worden. Trotzdem verneint das Gericht die damit gegebene Veröffentlichung. Eine Abwägung mit Art. 5 GG unterbleibt. Es geht ja auch nicht darum, Gysi eins auszuwischen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. August 2017). Kein Zitatrecht bei unveröffentlichten Werken – unfähiges Urteil des LG Köln. Archivalia. Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c67u


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Kein Zitatrecht bei unveröffentlichten Werken – unfähiges Urteil des LG Köln“

  1. Abgesehen davon, dass es sprachlich falsch ist, ein Urteil “unfähig” zu nennen, ist das Urteil des LG Köln einfach zutreffend. Eine Mail an eine Zeitungsredaktion ist noch keine “Veröffentlichung” (das würde auch keine Zeitungsredaktion so sehen).

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