Datenschützer schützt Verheimlichung von Insolvenzdaten https://www.datenschutz.de/keine-google-links-mehr-zu-insolvenzdaten-auf-unzulaessigen-gewerblichen-internetangeboten/ Wenn eine öffentliche Bekanntmachung im Internet vorgeschrieben ist, dann ist es widersinnig, diese einzuschränken. Autor: Klaus Graf Historiker und Archivar, Blogger Alle Beiträge von Klaus Graf anzeigen