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Richter im Internet

“Die freie Verfügbarkeit amtlicher Rechtstexte in Deutschland schreitet voran. Nachdem die Bundesgesetze und -verordnungen seit 25.11.2005 unter www.gesetze-im-internet.de, die Verwaltungsvorschriften seit 27.11.2007 unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de und die neueren Entscheidungen der Bundesgerichte seit 27.1.2016 unter www.rechtsprechung-im-internet.de verfügbar sind, folgte im Februar 2017 mit www.richter-im-internet.de ein neues Informationsportal zu den Zuständigkeiten und Personalien der deutschen Bundesjustiz. Damit liegt ein neues Korpus von Forschungsdaten digitalisiert vor, das für die (Rechts-)Geschichte gleichermaßen nützlich sein wird wie für die Politikwissenschaft, Soziologie und andere empirische Sozialwissenschaften.”

http://www.forhistiur.de/2017-08-hamann/

Auf der Website heißt es:

“Die Geschäftsverteilungspläne deutscher Gerichte sind grundsätzlich nach Paragraph 5 Absatz 1 des Urhebergesetzes gemeinfrei (sog. Lizenz CC0, public domain), können also von jedermann frei verwendet werden. Als Zitierweise wird beispielhaft vorgeschlagen:

Bundesverfassungsgericht, Geschäftsverteilungsplan 2017, online unter www.richter-im-internet.de/bverfg/2017.” (Aus dem Zitat mussten aus technischen Gründen die Zeichen Kleiner/Größer um die URL – was sollen diese eigentlich? – entfernt werden, da ich keine Lust habe, den restlichen Nachmittag mit der Suche nach einer Codierung zu verbringen.)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (16. August 2017). Richter im Internet. Archivalia. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/c67a


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Richter im Internet“

  1. Danke für den Hinweis – besser spät als nie. – Bezeichnend, daß die Veröffentlichung dieser wichtigen Informationen nicht amtlich geschieht, sondern unter einer Domain des MPI bzw. von Hanjo Hamann. Bis heute gibt es in DE kein allgemein zugängliches Portal, über das alle Urteile deutscher Gerichte, alle deutschen Rechtsquellen (aller Gebietskörperschaften) und eben auch alle Geschäftsverteilungspläne recherchiert werden können. Wer im Bundestagswahlkampf über „Digitalpolitik“ schwadroniert, möge hier bitte anfangen und erstmal seine Hausaufgaben machen.

  2. Die spitzen Klammern können in URLs nicht unkodiert vorkommen, im Gegensatz etwa zum Punkt. Beispiel: http://www.gehoert.de/r-Punkt-dazu.html. (Na? Gehört er?)

    Sie dienen zur Vermeidung von Mehrdeutigkeit. Eine Weile war ich der Ansicht, sie seien überholt, aber heutzutage wird ja gern alles, was irgendwie nach URL aussieht, überall automatisch zum Link, und da sind sie dann wieder sinnvoll.

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