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Registrierung für deutsche Kinofilme

“Anfang Juli 2013 trat die Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft, wonach Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet sind, ihre neuen Filme innerhalb eines Jahres zu registrieren. Dabei wird auch vermerkt, an welchem Ort sich eine technisch einwandfreie archivfähige Kopie des jeweiligen Kinofilms befindet. Die Daten zu den Filmen werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv erfasst. Damit werden sämtliche deutsche Kinofilme – unabhängig davon, ob sie öffentlich gefördert wurden oder nicht – von jetzt an im Bundesarchiv als dem zentralen Filmarchiv registriert. Weitere Informationen zur Pflichtregistrierung und ein Link zur passwortgeschützten Registrierungsseite stellt das Bundesarchiv auf seiner Website zur Verfügung ( http://www.pflichtregistrierung-film.bundesarchiv.de ).” (ZKBW-Dialog)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. Juli 2013). Registrierung für deutsche Kinofilme. Archivalia. Abgerufen am 24. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bjt2


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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