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Kunst am Bau im Auftrag des Bundes seit 1950

Ein virtuelles Museum:

https://www.museum-der-1000-orte.de/

Man hat in den Bundesministerien noch nicht bemerkt, dass es in Deutschland kein Copyright gibt: “Das Layout dieser Internetpräsenz sowie alle im Museum der 1000 Orte veröffentlichten Grafiken, Bilder, Sound- bzw. Videodateien, Dokumente und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen – sofern nicht anderweitig gekennzeichnet – dem Copyright der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Eine Vervielfältigung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne vorherige Anfrage und schriftliche Freigabe durch die Verantwortlichen (Museum-der-1000-Orte@bbr.bund.de) – auch in Auszügen – grundsätzlich nicht gestattet.” Wie erbärmlich, dass man keine freie Lizenz gewählt hat! Und wie fragwürdig, in Bauten befindliche Kunst, die nicht der Panoramafreiheit unterliegt, nicht als solche zu kennzeichnen.

Natürlich gibt es auch keine Permalinks.

Via
http://taz.de/Virtuelles-Museum-der-1000-Orte/!5438870/


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (11. August 2017). Kunst am Bau im Auftrag des Bundes seit 1950. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c66b


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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