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Ein wirklicher „Knaller“ im Presserecht

ist nach Ansicht von

http://www.zpoblog.de/bverfg-937-abs-2-zpo-einstweilige-verfuegung-verfassungsbeschwerde-rechtliches-gehoer/

eine heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: “Denn das Bundesverfassungsgericht erklärt in dem Beschluss die gängige Praxis, einstweilige Verfügungen auch ohne besondere Dringlichkeit durch Beschluss zu erlassen, für verfassungswidrig und die Verfassungsbeschwerde gegen solche Beschlüsse im Grundsatz für statthaft.” Betroffen war die berüchtigte Pressekammer des Landgerichts Hamburg.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (25. Juli 2017). Ein wirklicher „Knaller“ im Presserecht. Archivalia. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c63y


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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