In Fortführung meines Beitrags
http://archiv.twoday.net/stories/16539613
und in Anbetracht von
http://iw.fh-potsdam.de/iw-lehrende_schwarz_bewertung0.html]
[28.7.2016: Internationale Bibliographie zur archivischen Bewertung nun erreichbar unter:
https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_upload/fb-informationswissenschaften/dokumente/personen/Schwarz/Internationale_Archivbibliographie_2012__FHPotsdam1.pdf]
möchte ich einige Grundsätze formulieren.
PRÄAMBEL
Das Erstellen von Bibliographien ist richtig und wichtig, doch sollte man in jedem Fall die durch digitale Open-Access-Publikation gegebenen Potentiale voll ausschöpfen.
(1) Gedruckte Bibliographien müssen immer auch online und zwar Open Access vorliegen.
(2) Bei der Präsentation sind nach Möglichkeit differenzierte Suchmöglichkeiten und durch geeignete Wahl der Formate eine Nachnutzbarkeit durch Datenbanken und Literaturverwaltungen vorzusehen. Eine Darstellung von Links nur in PDFs ist nicht zulässig.
[Siehe auch: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479 ]
(3) Die Daten sind als Forschungsdaten unter CC0 freizugeben (OpenData).
(4) Ergänzungen nach dem Crowdsourcing-Prinzip sind zu ermöglichen und zu fördern.
(5) Online-Nachweise der aufgenommenen Arbeiten sind konsequent und systematisch zu recherchieren.
(6) Soweit rechtlich möglich und pragmatisch zumutbar sollte angestrebt werden, die Zahl der online vorliegenden Arbeiten zu erhöhen (Digitalisierung gemeinfreier Literatur, Einholung von Rechten für Open-Access-Publikationen). Vor allem bei zentralen Werken ist es sinnvoll, intensiv auf eine Online-Bereitstellung hinzuarbeiten.
(7) Die Autorennamen sind mit entsprechenden Normdateien (vor allem GND) zu verknüpfen.
(8) Es sind dauerhafte Links zu wählen, siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/16539613
(9) Haben Fachaufsätze eine DOI, ist diese (mit Resolver) stets anzugeben, auch wenn es sich um eine kostenpflichtige Quelle handelt. Freie Versionen sollten aber ebenfalls angegeben werden.
(10) Es ist der jeweils kürzestmögliche Link zu wählen.
(11) Fundstellen sind möglichst genau anzugeben, also durch Verweis auf die Anfangsseite, soweit dauerhafte Seitenlinks vorliegen.
(12) Es kann empfehlenswert sein, alle Links einheitlich an einem Datum zu überprüfen und dies pauschal zu vermerken. Bei Aktualisierungen sollten die Links überprüft werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (15. Juli 2013). Gegen das stümperhafte Bibliographieren. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bjs2
Beispiele? Können Sie Beispiele für vorbildlich (nach Ihren Grundsätzen) erstellte Bibliografien nennen?