“Das BVerwG hat mit Urteil vom 29. Juni 2017 entschieden, dass einem Journalist Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in der NS-Zeit gewährt werden muss, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind (Az.: 7 C 24.15 […]). Einen Anspruch auf Einsicht bezüglich noch lebender Mitarbeiter hat das Gericht hingegen verneint.”
http://www.urheberrecht.org/news/5895/
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Klaus Graf (13. Juli 2017). BVerwG: Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit ehemaliger verstorbener Ministeriumsmitarbeiter. Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c61z