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Wenig beachtete Konsilien des Martin Prenninger alias Uranius (um 1450/53-1501)

Der Tübinger Rechtsprofessor und Humanist Martin Prenninger genannt Uranius (GND) war einer der produktivsten und wohl auch teuersten Rechtsgutachter in der Zeit um 1500. In einem Brief an Johannes Geiler von Kaysersberg 1492 rühmte sich Prenninger, er habe seit 12 Jahren mehr als 300 Gutachten geschrieben.1 Ausführlich hat sich Wolfgang Zeller 1973 im Rahmen seiner Tübinger Dissertation über Prenninger mit den Gutachten Prenningers auseinandergesetzt.2

Prenningers Nachfahre Friedrich Prenninger gab 1597 in zwei Bänden3 und einem dritten Band 16074 die Konsilien des Tübinger Rechtslehrers heraus. Zwar gibt es ältere Drucke solcher deutschen Sammlungen, aber keine, die so weit zurückreicht. 1980 hat Dieter Stievermann württembergische Akten aus dem Jahr 1609 zum nicht realisierten Abdruck weiterer Konsilien aufgefunden.5

Im Tübinger Professorenkatalog hat Karl Konrad Finke 2011 auf der Grundlage der Arbeit von Zeller ein Werkverzeichnis vorgelegt und in einer Fußnote ein weiteres Gutachten in den Reichskammergerichtsakten des Bayerischen Hauptstaatsarchivs nachgetragen.6 Unter den Handschriften steht an erster Stelle die Sammlung 18 deutscher Gutachten im Münchner Clm 8410; Einzelstücke sind in Archivalien im Staatsarchiv Nürnberg, im Stadtarchiv Schwäbisch Hall und im Hauptstaaatsarchiv Stuttgart überliefert sowie in Bibliothekshandschriften in Erlangen,7 im Nachlass Grandidier im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Klosterbibliothek von St. Peter in Salzburg.8 Online liegt davon bislang nur vor das Gutachten WR 4975 in Stuttgart: “Ratschlag Dr. Martin Preuningers wegen des Lehens Marbach, wegen der Einung von 1485 und wegen des Landgrabens, den Graf Eberhard V. vorgenommen”.9

Von Finke nicht beachtet wurden zwei Handschriftennachweise Paul Otto Kristellers in seinem Iter Italicum. Als ich mich vor kurzem an die Erzbischöfliche Bibliothek in Freiburg wegen einer Einsichtnahme in die von die von Kristeller als

“ms. 23. cart. s. XV-XVI in. 274 fols. (235v-275v blank). On f.1, by a late hand: Fratrum Minorum Alfonsi Friburg. Brisgovie.

f.1-168v. Eight legal consilia (by Martinus Prenninger). At the end of the first (f.7v): Martinus Uranius lingua vernacula Prenninger cognominatus U.I.D. et in Tibingensi Achademia pontificii iuris ordinarius matutinus…f.111-168v blank. 168v (note): Con(silium) vulgare 4ti voluminis. f.169-235 (same hand). Eleven Consilia in German (by the same).”

bezeichnete Handschrift aus dem Priesterseminar St. Peter wandte, schrieb mir der Leiter des Erzbischöflichen Archivs Dr. Christoph Schmider: “Es war nicht ganz einfach, die Handschrift ausfindig zu machen, da die ursprüngliche Signatur offenbar im Lauf der Zeit verloren gegangen war und das Werk im Zuge der aktuellen Katalogisierung eine neue Signatur erhalten hat. Holger Richter von der UB Freiburg war so freundlich, mir nicht nur die aktuelle Signatur zu nennen (Frei 164: StP SK 12), sondern mich auch darauf hinzuweisen, dass die Handschrift von der UB vollständig digitalisiert wurde: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/casus1480“.

Die deutschsprachigen Gutachten werden vom Inhaltsverzeichnis des Freiburger Digitalisats, das die Handschrift auch mit einer unzutreffenden Datierung 1480 versieht, nicht genannt. Nach den Angaben bei Zeller zu schließen handelt es sich nicht um den Bestand des Münchner Clm 8410, also um bislang unbekannte Gutachten Prenningers. Die Freiburger Handschrift ist in etwa so wichtig wie der Clm 8410. Der von Kristeller bemerkte unscheinbare Hinweis auf ein volkssprachiges Consilium aus dem vierten Band Bl. 168v bezieht sich auf die Planung eines vierten Bands mit deutschen Gutachten und ist am ehesten zu erklären, wenn die Handschrift Friedrich Prenninger oder einer Person aus seinem Umkreis gehörte.

Hervorgehoben sei ein Gutachten Bl. 212r-219v (alte Foliierung) über den Streit zwischen Eberhard dem Älteren und dem Jüngeren von Württemberg. Das von mir gesuchte Gutachten zum Landgericht, von dem Stievermann eine kurze Zusammenfassung veröffentlichte, befindet sich aber nicht unter den Konsilien der Handschrift von St. Peter, deren Onlinestellung eine bedeutsame rechtsgeschichtliche Quelle bereitgestellt hat.

Beachtung verdient aber auch eine Darmstädter Handschrift württembergischer (Tübinger?) Provenienz aus dem 16. Jahrhundert (ULB Darmstadt Hs. 242), ebenfalls von Kristeller erfasst, mit einem deutschen Gutachten von Johannes Vergenhans/Nauclerus für Eberhard im Bart über das Regiment des Landes (Bl. 110-121r) und einem lateinischen Gutachten Prenningers “in casu resolutionis annui debiti” (Bl. 134r-140v). Björn Gebert übermittelte mir freundlicherweise eine maschinenschriftliche “Notbeschreibung” der Handschrift (PDF). [2.6.2023 der Codex ist online.]

Auf beide Handschriften sei die Forschung über Eberhard im Bart von Württemberg nachdrücklich hingewiesen.

3.7.2020 Zu Prenninger ist auch zu vergleichen: http://www.geschichtsquellen.de/autor/5684

#forschung #rechtsgeschichte

  1. Karl Konrad Finke: Die Professoren der Tübinger Juristenfakultät (1477 – 1535) (2011), S. 246. []
  2. Der Jurist und Humanist Martin Prenninger gen. Uranius (1450-1501) (1973), S. 97-144, 159-170. []
  3. Diverse Digitalisate: http://gateway-bayern.de/VD16+P+4768. []
  4. Digitalisat aller drei Bände: https://catalog.hathitrust.org/Record/009038946. Siehe auch VD 17. []
  5. Dieter Stievermann: Der Jurist Martin Prenninger gen. Uranius, Professor in Tübingen 1490 bis 1501, und seine Tätigkeit für die Herrschaft Württemberg. In: Der Sülchgau 24 (1980), S. 27-33. Vgl. auch 1495: Württemberg wird Herzogtum (1995), S. 42 (Freidok). []
  6. Finke, S. 258-260, S. 256 Anm. 33. []
  7. Handschrift 1973, siehe den Katalog von Steinmeyer (Internet Archive). []
  8. http://manuscripta.at/?ID=8890. Eines der beiden wohl nicht von Prenninger, vgl. Finke S. 260. []
  9. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-30336-1. []

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Klaus Graf (6. Juli 2017). Wenig beachtete Konsilien des Martin Prenninger alias Uranius (um 1450/53-1501). Archivalia. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c615


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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