2 Gedanken zu „Besuch beim Meister im Wegschmeißen“
Das Nds. Archivgesetz harrt leider nach wie vor seiner Novellierung. Im Hinblick auf die Kommunen leider sehr schwammig. Kein MdL oder Landrat möchte hier eine “Verschärfung” haben, denn einem Wähler zu erklären, dass für den Archivbereich mehr Geld ausgegeben muss gefährdet die Wiederwahl. Mit “Verschärfung” ist gemeint, dass kommunale Verwaltungsträger überhaupt Archive v.a. professionell vorzuhalten haben, v.a. Sanktionspotential wenn sie es nicht tun. Im armen Norden hat es aber keine Priorität. Archivbetreuungsstellen wie in NRW für Kommunen gibt es in Nds. so nicht, dafür bräuchte das NLA auch zusätzliches Personal. Die Archivlandschaft müht sich zwar den Aufgaben gerecht zu werden, aber die Stellenstruktur wäre mit BaWü nicht vergleichbar. Es gibt (prosperierende) Gemeinden, die haben halt einen Keller mit dem Schild Archiv drauf und basta. Von Heimatkundlern oder Lehrern a.D. liebevoll betreut. Das Original zu erhalten wäre schön. Angesichts der Realitäten und des Budgets muss man leider auch traurig-pragmatische Wege gehen um überhaupt was zu erreichen. Wenn das Budget etwas erhöht werden konnte oder auch mal 1 Stück in die Restaurierung gehen konnte mag das wenig sein, ist aber vor Ort ein Riesenerfolg dass so überhaupt erreicht und finanziert bekommen zu haben. Digital ist sicher kein Ersatz aber das kleinere Übel wenn die Alternative daraus besteht gar nicht tun zu können
Zitat aus dem Artikel: „Eine Restaurierung kostet pro Buch je nach Seitenzahl und Zustand zwischen 500 und 5000 Euro. Angesichts der Anzahl ist die Digitalisierung vergleichsweise günstiger.“ Hauptsache die Geschichte der Stadt bleibe so erhalten.
2003 klang das im Jahresbericht des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen so:
“2.1.3 Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz (SächsArchivG) müssen deshalb die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen – wenn es nicht aus besonderen, im Einzelfall zu dokumentierenden Gründen auf die Bewahrung des stofflichen Originals ankommt – auch in anderer Weise gespeichert werden können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären.
Derartige Regelungen finden sich bereits in den Archivgesetzen anderer Länder (Bayern, Saarland, Schleswig-Holstein).
Anders als die Archivverwaltung geht der SRH davon aus, dass sich auf diese Weise die Menge des Archivgutes ganz erheblich reduzieren liesse. Andere Speichermedien wären im Regelfall zu benutzen und die Archivierung von stofflich authentischen Originalen mit all ihren Auswirkungen auf Lagervolumen, Bestandserhaltung und Restaurierung als Ausnahme anzusehen.”
2003 (erst 14 Jahre her) protestierten Archivarinnen und Archivare gegen die Position des Rechnungshofes. Aber das Phänomen der “shifting baselines” scheint es auch mit Blick auf die Preisgabe von unikalem Archivgut zugunsten von digitalen Abbildungen von Archivgut zu geben.
Das Nds. Archivgesetz harrt leider nach wie vor seiner Novellierung. Im Hinblick auf die Kommunen leider sehr schwammig. Kein MdL oder Landrat möchte hier eine “Verschärfung” haben, denn einem Wähler zu erklären, dass für den Archivbereich mehr Geld ausgegeben muss gefährdet die Wiederwahl. Mit “Verschärfung” ist gemeint, dass kommunale Verwaltungsträger überhaupt Archive v.a. professionell vorzuhalten haben, v.a. Sanktionspotential wenn sie es nicht tun. Im armen Norden hat es aber keine Priorität. Archivbetreuungsstellen wie in NRW für Kommunen gibt es in Nds. so nicht, dafür bräuchte das NLA auch zusätzliches Personal. Die Archivlandschaft müht sich zwar den Aufgaben gerecht zu werden, aber die Stellenstruktur wäre mit BaWü nicht vergleichbar. Es gibt (prosperierende) Gemeinden, die haben halt einen Keller mit dem Schild Archiv drauf und basta. Von Heimatkundlern oder Lehrern a.D. liebevoll betreut. Das Original zu erhalten wäre schön. Angesichts der Realitäten und des Budgets muss man leider auch traurig-pragmatische Wege gehen um überhaupt was zu erreichen. Wenn das Budget etwas erhöht werden konnte oder auch mal 1 Stück in die Restaurierung gehen konnte mag das wenig sein, ist aber vor Ort ein Riesenerfolg dass so überhaupt erreicht und finanziert bekommen zu haben. Digital ist sicher kein Ersatz aber das kleinere Übel wenn die Alternative daraus besteht gar nicht tun zu können
Zitat aus dem Artikel: „Eine Restaurierung kostet pro Buch je nach Seitenzahl und Zustand zwischen 500 und 5000 Euro. Angesichts der Anzahl ist die Digitalisierung vergleichsweise günstiger.“ Hauptsache die Geschichte der Stadt bleibe so erhalten.
2003 klang das im Jahresbericht des Rechnungshofes des Freistaates Sachsen so:
“2.1.3 Das geltende Archivgesetz schreibt die Archivierung von stofflichen Originalen ausnahmslos vor. Damit sind erhebliche Folgekosten für Bestandspflege und -erhaltung verbunden. Im Sächsischen Archivgesetz (SächsArchivG) müssen deshalb die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass archivierungswürdige Informationen – wenn es nicht aus besonderen, im Einzelfall zu dokumentierenden Gründen auf die Bewahrung des stofflichen Originals ankommt – auch in anderer Weise gespeichert werden können und dann im archivischen Sinne als Originale anzusehen sind, während die ursprünglichen stofflichen Originalunterlagen auszusondern und zu vernichten wären.
Derartige Regelungen finden sich bereits in den Archivgesetzen anderer Länder (Bayern, Saarland, Schleswig-Holstein).
Anders als die Archivverwaltung geht der SRH davon aus, dass sich auf diese Weise die Menge des Archivgutes ganz erheblich reduzieren liesse. Andere Speichermedien wären im Regelfall zu benutzen und die Archivierung von stofflich authentischen Originalen mit all ihren Auswirkungen auf Lagervolumen, Bestandserhaltung und Restaurierung als Ausnahme anzusehen.”
2003 (erst 14 Jahre her) protestierten Archivarinnen und Archivare gegen die Position des Rechnungshofes. Aber das Phänomen der “shifting baselines” scheint es auch mit Blick auf die Preisgabe von unikalem Archivgut zugunsten von digitalen Abbildungen von Archivgut zu geben.