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Vertuschen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist wissenschaftliches Fehlverhalten

http://www.schiebener.net/wordpress/?p=24851&cpage=1

http://erbloggtes.wordpress.com/2013/07/26/darf-unser-lehrer-dr-specht-doktor-bleiben/#more-2965

Die Universität Zürich unternimmt offensichtlich nichts gegen das Plagiat eines Dr. Specht und selbst wenn sie etwas unternehmen würde, würde sie die Öffentlichkeit nicht davon unterrichten. das stößt sehr zu Recht auf völliges Unverständnis, nicht nur bei Erbloggtes:

“Wenn wir etwas unternehmen würden, würde niemand jemals etwas darüber erfahren. Insbesondere die Öffentlichkeit nicht, die jene Dissertation für ein ordnungsgemäß erstelltes originäres Werk hält. Während also in Echtzeit überprüfbar ist, ob jemand seinen Doktorgrad weiterhin führt, ist unüberprüfbar, ob er dazu auch befugt ist.”

Hingewiesen wird auch auf das unsägliche Verhalten der Fernuni Hagen, die im Fall Dr. Sensburg mit nichtöffentlichen Gutachten den Plagiatsverdacht zurückwies:

http://www.schiebener.net/wordpress/?p=15691


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Juli 2013). Vertuschen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist wissenschaftliches Fehlverhalten. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bjqg


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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