“Bereits Ende Mai hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen das Projekt DEAL einzuleiten. Damit greift die Behörde eine Beschwerde des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nicht auf. Dieser hatte DEAL vorgeworfen, seine Marktmacht beim Bezug elektronischer Zeitschriften zu missbrauchen.
„Die Entscheidung des Bundeskartellamts stärkt der Wissenschaft den Rücken“, erklärte Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Verhandlungsführer des Projekts DEAL. „Ich rufe die Verlage dazu auf, sich endlich ernsthaft mit den Forderungen der Wissenschaft auseinandersetzen, anstatt zu versuchen, die Verhandlungen zu verschleppen oder überholte Geschäftsmodelle durchzudrücken“, so der HRK-Präsident.
Im Rahmen des Projekts DEAL wollen die deutschen Wissenschaftsorganisationen bundesweite Lizenzverträge für elektronische Fachzeitschriften großer Wissenschaftsverlage erreichen.”
Gut so!
Danke an Richard Poynder für den Hinweis.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (22. Juni 2017). Bundeskartellamt greift Beschwerde gegen Projekt DEAL nicht auf. Archivalia. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/c5yg