"Das Petitionsrecht bezeichnet das Recht, eine Eingabe an staatliche Verwaltungsstellen oder Parlamente zu senden, ohne Nachteile befürchten zu müssen" – aber nicht in Bayern!

Gilt aber nicht in Bayern:
http://strate.net/de/dokumentation/Muehlhoelzl-Erklaerung-2013-07-27.pdf

Via
http://www.strafakte.de/2013/07/in-den-faengen-der-bayrischen-justiz.html

Definition im Betreff nach: http://books.google.de/books?id=5mgZlvbMzncC&pg=PA210

Siehe auch
?s=petitionsr


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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