Mieser Fachinformationsdienst Romanistik

Ohne Open-Access-Repositorium und mit gravierenden Fehlinformationen im juristischen Teil (wieso muss eigentlich jeder seine eigene Einführung basteln?):

https://www.fid-romanistik.de/open-access/rechtliche-informationen/fall-3-open-access-zweitpublikation-eines-aufsatzes-ohne-zweitverwertungsrecht/

§ 38 Abs. 1 UrhG ist die zentrale Norm für Zweitverwertungen ohne Verlagsvertrag.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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