Ohne Open-Access-Repositorium und mit gravierenden Fehlinformationen im juristischen Teil (wieso muss eigentlich jeder seine eigene Einführung basteln?):
§ 38 Abs. 1 UrhG ist die zentrale Norm für Zweitverwertungen ohne Verlagsvertrag.
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Klaus Graf (2. Juni 2017). Mieser Fachinformationsdienst Romanistik. Archivalia. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/c5vv