Ohne Open-Access-Repositorium und mit gravierenden Fehlinformationen im juristischen Teil (wieso muss eigentlich jeder seine eigene Einführung basteln?):
§ 38 Abs. 1 UrhG ist die zentrale Norm für Zweitverwertungen ohne Verlagsvertrag.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Juni 2017). Mieser Fachinformationsdienst Romanistik. Archivalia. Abgerufen am 16. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/c5vv