Mit Spannung erwarten wir die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:
http://ipkitten.blogspot.de/2017/05/is-there-copyright-in-taste-of-cheese.html
Deutsche Gerichte haben sich der Frage noch nicht angenommen, aber die deutsche Fachliteratur neigt wie immer den Verwertern zu (Dreier/Schulze 5. Aufl. § 2 Rz. 244a).
Dass man darüber überhaupt nachdenken muss. Demnächst will man noch Pflanzen urheberrechtlich schützen. Wobei… da war doch was? *kopfschüttelnd ab*