JurPC Web-Dok. 81/2017 – DOI https://doi.org/10.7328/jurpcb201732581
“Die Frist der ordentlichen Kündigung eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt in entsprechender Anwendung von § 624 S. 2 BGB sechs Monate.” Das AG Kerpen begründet detailliert, wieso Foreninhaber nicht nach Belieben Nutzer ausschließen können.