JurPC Web-Dok. 81/2017 – DOI https://doi.org/10.7328/jurpcb201732581
“Die Frist der ordentlichen Kündigung eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt in entsprechender Anwendung von § 624 S. 2 BGB sechs Monate.” Das AG Kerpen begründet detailliert, wieso Foreninhaber nicht nach Belieben Nutzer ausschließen können.
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Klaus Graf (30. Mai 2017). Virtuelles Hausrecht nicht nach Gutdünken. Archivalia. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/c5vi