Virtuelles Hausrecht nicht nach Gutdünken

JurPC Web-Dok. 81/2017 – DOI https://doi.org/10.7328/jurpcb201732581

“Die Frist der ordentlichen Kündigung eines Internet-Forennutzungsvertrags beträgt in entsprechender Anwendung von § 624 S. 2 BGB sechs Monate.” Das AG Kerpen begründet detailliert, wieso Foreninhaber nicht nach Belieben Nutzer ausschließen können.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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