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Anmerkung zu einem ziemlich trostlosen Fallbeispiel für die Forschungsförderung deutscher Akademien

Hermann Kurzke zieht vom Leder:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/forschungsfoerderung-drei-jahre-nervenkrieg-und-eine-niederlage-12310995.html

“Konkret ging es um einen Langzeitantrag „Kulturgut Kirchenlied“, der ein Internetportal zu entwickeln verhieß, das über jede Anfangszeile und jeden Melodiebeginn Zugang zu den Texten, den Melodien, den Druck- und den Wirkungsgeschichten von 50.000 Liedern schaffen sollte. Dazu gehörten wohlumzirkte Auswertungsprojekte.”

Danke an FE.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (7. August 2013). Anmerkung zu einem ziemlich trostlosen Fallbeispiel für die Forschungsförderung deutscher Akademien. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bjp9


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „Anmerkung zu einem ziemlich trostlosen Fallbeispiel für die Forschungsförderung deutscher Akademien“

  1. Alter Wein in neuen Schläuchen Dr. Bernd D a m m a n n
    (Jg. 1944, Soziologe u. Germanist)

    Das von tiefer Enttäuschung gespeiste Wehklagen über einen abgelehnten Finanzierungsantrag sollte keinen Hinderungsgrund darstellen, gleichzeitig auch einmal über den fachspezifisch vorgegebenen Tellerrand der heftig kritisierten Entscheidung hinauszublicken. Denn in solchen Fällen geht es doch mittelbar immer auch um die strukturbildenden Effekte im Rahmen einer mittel- und langfristig angelegten Wissenschaftsplanung in den beteiligten bzw. davon betroffenen Fächern und Hochschulen selbst. Insbesondere bei der Forschungsförderung von ‘Langzeit- projekten‘ aus Töpfen, die mit Steuermitteln gefüllt werden, hat man es mit der Verteilung von prinzipiell knappen Mitteln zu tun, die nicht beliebig vermehrbar sind und deswegen eben immer nur einmal verteilt werden können und dann auf Jahrzehnte hinaus irreversibel festgelegt sind. Deswegen musste auch bei dem „Langzeitantrag Kulturgut Kirchenlied“ wohlüberlegt bedacht werden, wo auf Sicht die forschungspolitischen Prioritäten in der Forschungslandschaft der sog. humanities in der BRD liegen.

    Unter diesem Vorzeichen gibt es dann unter den konkurrierenden Antragstellern zwangsläufig jedes Mal Gewinner und Verlierer. Das ist den jeweiligen Teilnehmern an einer solchen Bewilligungs-prozedur allerdings bereits zuvor auch schon hinlänglich bekannt.
    Wenn wir zudem erfahren, dass über die Universität Mainz hinaus bereits seit 20 Jahren im Rahmen einer dort eingerichteten ‚Forschungsstelle Gesangbucharchiv‘ fachüber- greifend „Gesangbuchforschung“ betrieben worden ist, wird man doch mit guten Gründen bezweifeln können, warum es erst jetzt um „eine tiefgründige Erschließung des gesamten Feldes Kirchenlied und Gesangbuch“ gehen soll. Mich beschleicht der Verdacht, dass uns hier unter dem Etikett einer jetzt als kultur-wissenschaftlich ausgegebenen und begründeten Frage- und Themenstellung, und zwar mit dem Ziel organisatorischer, personeller und finanzieller Bestandssicherung und Besitzstands-wahrung vornehmlich konfessionell und theologisch privilegierter Interessen, in Wirklichkeit alter Wein in neuen Schläuchen serviert wird.

    Auf dem offensichtlich schon längst „interdisziplinär“ verstetigten Forschungsfeld der ‚Hymnologie‘ sollen nunmehr – ginge es nach dem Willen der Antragsteller – die Kulturgüter „Kirchenlied und Gesangbuch“ als historisch-philologisch-hermeneutisch selbstbefriedigende ‚Dauerlutscher‘ in einem „Langzeit-Forschungsprojekt“ institutionell ‚verewigt‘ werden. Ob das gesellschaftlich und forschungspolitisch erwünscht ist, kann im Rahmen unserer Verfassungsordnung aber nur nach den Regeln demokratischer Willensbildungsprozesse entschieden werden, jedenfalls nicht zuerst und allein mit Hilfe des Sachverstands selbst-referentiell urteilender Gutachter aus solchen Wissenschafts-zweigen, die fachlich der ‚scientific community‘ der antrag-stellenden Forschergruppe zugehören.

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